Nintendo hat einen weitere Sieg vor Gericht eingefahren. Diesmal gegen Zubehörhersteller Genki - harte Auflagen inklusive.
Nintendo hat einen weitere Sieg vor Gericht eingefahren. Diesmal gegen Zubehörhersteller Genki - harte Auflagen inklusive.
Auf der CES 2025 sorgte Zubehörspezialist Genki für einen Eklat, als er erstmals Zubehör für die Switch 2 präsentierte - inklusive Dummy, der der echten Konsole gefährlich ähnlich sah. Nintendo reagierte prompt und schickte sogar Anwälte direkt an den Stand.
Die Folge: eine Klage, die nun mit einem deutlichen Sieg für Nintendo endete.
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Im Kern der Klage ging es darum, dass Genki nie eine offizielle Zusammenarbeit mit Nintendo hatte. Dennoch nutzte der Hersteller offizielle Logos und suggerierte so eine Partnerschaft. Das wertete Nintendo als klare Markenrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerb.
Genkis Mutterkonzern Human Things entschied sich schließlich, einem Vergleich zuzustimmen, wohl auch um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Bestandteil der Einigung sind eine nicht näher bezifferte Schadenersatzzahlung sowie strikte Auflagen für alle künftigen Produkte von Genki.
Besonders hart trifft es Genki bei der Vermarktung. Offizielle Logos oder geschützte Begriffe wie Switch, Switch 2 oder Joy-Con sind tabu. Zudem muss das Unternehmen unmissverständlich darauf hinweisen, dass es sich bei den eigenen Produkten um nicht lizenziertes Zubehör handelt.
Auch bei den Produktnamen setzte Nintendo den Rotstift an: Titel wie „Glitch“ oder „Glitch 2“ gelten als zu ähnlich zur Switch-Marke und dürfen nicht mehr genutzt werden. Sogar die Farbpalette ist eingeschränkt worden. Künftig sind Farbkombinationen wie Rot/Blau, Grün/Rosa oder Violett/Orange tabu, da sie zu sehr an Nintendos Konsolen erinnern könnten.
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Mit diesem Sieg zieht Nintendo eine deutliche Linie. Zubehörhersteller dürfen sich nicht länger optisch oder namentlich an offiziellen Produkten orientieren, wenn keine Partnerschaft besteht. Für Genki bedeutet das: kreativer werden und die Finger von Nintendos Markenzeichen lassen.
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